Ihr Steuervorteil


Sparen Sie bis zu 1.200 € und steigern Sie den Wert Ihres Hauses / Ihrer Wohnung.

Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel:

 

Innenrenovierung Ihrer Wohnräume,
Wärmedämmmassnahmen,
Fassaden- und Fensteranstrich


Voraussetzung:

  • Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus,
    Eigentumswohnung, Mietwohnung)
  • die Förderung umfasst allein die Arbeitskosten,
    Materialkosten werden nicht berücksichtigt
  • der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Betriebes
    überwiesen werden, Barzahlung ist ausgeschlossen


Beispiel:

 

 

Malerarbeiten(nur Arbeitskosten)
19% MwSt
abzugsfähige Kosten
Steuerermäßigung 20%

direkt von der Steuerschuld abziehbar: 

4.700,00€
893,00€
5.593,00€
1.118,60€

1.118,60€

 

Art und Höhe der Förderung:
20% der Kosten von bis zu 6.000,- € für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden, also bis zu maximal 1.200,- €.

Förderbedingungen:

Die steuerliche Förderung umfasst allein die Arbeitskosten, Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Die Aufwendungen müssen mit einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener MWSt. und einem Zahlungsbeleg auf das Konto des Dienstleistungserbringers nachgewiesen werden.

Barzahlungen sind nicht begünstigt.
Kein Steuerbonus wird gewährt bei Geltendmachung der Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu 1.200 € gewährt.

Antragstellung:
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


 

GH Heitkötter Malerbetrieb
Langenhorster Stiege 311 • 48161 Münster-Nienberge
info@maler-heitkoetter.de • mobil 0163 . 158 60 33